Die B197
Die neue Regelung (ab 01.04.2021) besagt, dass Bewerber um eine Fahrerlaubnis
wie auch Inhaber einer beschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B
trotz praktischer Prüfung auf einem Automatikfahrzeug
die erteilte Fahrerlaubnis nicht auf Automatikfahrzeuge zu beschränkt.
Inhalt B197
B197 eröffnet die Möglichkeit die Fahrerlaubnis der Fahrzeuge Klasse B unbeschränkt zu fahren,
trotzdem die praktische Ausbildung in Teilen auf einem Schalt- und Automatikfahrzeug erfolgt
und die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug gefahren wird.
Die B197 wird als Schüsselzahl im Führerschein unter der Klasse B eingetragen
Voraussetzung B197
Die praktische Ausbildung muß folgenden Umfang beeinhalten:
- mindestens 10 Fahrstunden zu 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe
- eine Testfahrt mit deinem Fahrlehrer auf der die Schaltkompetenz nachgewiesen wird (keine Prüfung)
Unter o.G. Schaltkompetenz ist nichts anderes zu verstehen, als das der Bewerber einen Schaltwagen sicher
verantwortungsvoll und umweltbewusst im Straßenverkehr führen kann.
Praktische Prüfung B197
Der Abschluß der Ausbildung und auch die praktische Prüfung
erfolgen auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe.
Bei der praktischen Püfung muss der Nachweis der Schaltkompetenz vorgelegt werden.
Erweiterung B197
Erweiterung der Fahrerlaubnis von B 197 auf BE
Wird die praktische Ausbildung sowie die praktische Prüfung auf einem Schaltwagen gefahren
erfolgt keine weiterer Eintrag (Spalte Schlüsselzahl) bei der Spalte BE.
Es berechtigt dann Gespanne mit allen erlaubten Zugfahrzeugen, zu fahren.
Wird die praktische Ausbildung und die praktische Prüfung aber auf einem Automatikfahrzeug gefahren
erfolgt ein Eintrag "78" (Spalte Schlüsselzahl) bei der Klasse BE.
Dann darf man Gespanne nur mit einem Automatik Zugfahrzeugen fahren.