Coronaregelungen - FS Laufer 2020 Mobile

Direkt zum Seiteninhalt
Auslegungshilfe zur Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Brandenburg
Stand: 17.12.2020   

erlaubt verboten
Fahrschule (alle Fahrzeugklassen)
X
  • Anweisungen der Fahrschule zur Sprechzeit beachten
  • Durchführung von Unterricht und Prüfungsvorbereitung auf die theoretische Fahrerlaubnisprüfung durch Konsultationen oder konkrete Vorprüfungen in den Fahrschulen
  • 1,5 m Mindestabstand einhalten
  • Mundschutz tragen
  • maximal 5 Personen je Kurs
Gemäß SARS-CoV-2-Eindämmumgsverordnung-SARS-CoV-2EindV
Fahrschule (Motorrad)

X

  • Auflagen bezüglich Schutzkleidung
  • Helm
  • Funkanlage
Gemäß SARS-CoV-2-Eindämmumgsverordnung-SARS-CoV-2EindV
Fahrschule (Auto)
X

  • 1,5 m Mindestabstand einhalten
  • Mundschutz tragen
  • Termine zur Sprechzeit vereinbaren
  • Anweisungen der Fahrschule zur Sprechzeit beachten
  • praktische Ausbildung unter Beachtung und Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften
Gemäß SARS-CoV-2-Eindämmumgsverordnung-SARS-CoV-2EindV
Fahrerlaubnisprüfung (Technische Prüfstelle)
X

  • 1,5 m Mindestabstand einhalten
  • Mundschutz tragen
  • theoretische Prüfung nur möglicher nach Anmeldung durch Fahrschule
  • praktische Prüfung unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften

Gemäß SARS-CoV-2-Eindämmumgsverordnung-SARS-CoV-2EindV
Zurück zum Seiteninhalt