Führerscheinklassen - FS Laufer 2020 Mobile

Direkt zum Seiteninhalt

Mofa

Mindestalter: 15

Ausbildung:
(Ausbildungsbeginn ab 14.5 Jahre)
Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie

- einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor,
-
maximal 25 km/h bbH,
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

AM 15

AM

Modellprojekt: 15

Mindestalter: 16

Ausbildung:
(Ausbildungsbeginn ab 14.5 oder 15,5 Jahre)
Theorie
Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis

- Zweirädrige Kleinkrafträder (Moped, Mokick)
- dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

- maximal 45 km/h bbH
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

A1

Mindestalter: 16

Ausbildung:
(Ausbildungsbeginn ab 15.5 Jahre)
Theorie
Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis

- Leichtkrafträder bis 125 cm³(max. 11KW)
- dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW

A2

Mindestalter: 18

Ausbildung:
(Ausbildungsbeginn ab 17.5 Jahre)
Theorie
Praxis
Prüfung: Theorie und/oder Praxis
(
Achtung: Regelungen zu Ausbildung und Prüfung zum Erwerb des Zweirad-Stufenführerscheins im einzelnen erfragen)

- Krafträder bis 35 KW

A

Mindestalter: 24
Mindestalter: 20
(bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2)

Ausbildung:
(Ausbildungsbeginn ab 19,5 Jahre bzw 23,5 Jahre)
Theorie
Praxis
Prüfung: Theorie- und/oder Praxisprüfung
(Achtung: Regelungen zu Ausbildung und Prüfung zum Erwerb des Zweirad-Stufenführerscheins im einzelnen erfragen)

- Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum von mehr als 50 cm³ und bbH von mehr als 45 km/h.
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

B

Mindestalter: 18

Ausbildung:
(Ausbildungsbeginn ab 17,5 Jahre)
Theorie
Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis

Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zG
Mitführen von Anhängern
Beinhaltet:
Alle Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse und Anhängern mit einer zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg bis zu einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination(Anhänger+Auto) von 3.500 kg

BF 17

Mindestalter: 17

(Inkl. kostenlose Einweisung der Begleitpersonen)

Ausbildung:
(Ausbildungsbeginn ab 16,5 Jahre)
Theorie
Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis

Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zG
Mitführen von Anhängern
Beinhaltet:
Alle Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse und Anhängern mit einer zullässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg bis zu einer zullässigen Gesamtmasse der Kombination(Anhänger+Auto) von 3.500 kg

B 196
Schlüsselzahl für die Führerscheinklasse B
Mindestalter: 25
5 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B
Ausbildung:
Theorie
Mind. 4x 90 Minuten Theorie
Praxis
Mind. 5 x 90 Minuten Praxis
(auch Überland und Autobahn)
Nach der durchlaufenen Fahrerschulung darf der Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B 196 neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (auch mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 ccm, Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) führen.
(Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 für das Innland erworben!
Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich)
B 197
Schlüsselzahl für die Führerscheinklasse B
Mindestalter: 17
bei BF 17
sonst
Mindestalter: 18
Ausbildung:
Praxis
Mind. 10 x 45 Minuten Praxis
als Bestandteil der Ausbildung in der Klasse B
Abschluß 15 Min
Abschlußfahrt
Die Prüfung wurde auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt
und eine praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B mit Schaltgetriebe wurde absolviert (§ 17a FeV).

B 96
Erweiterung der Klasse B

Mindestalter: 18
Mindestalter: 17
(begleitendes Fahren BF17)

Ausbildung
Theorie: 150 Minuten
Praxis:
Praktische Übungen
mind. 210 Minuten
Fahren im Realverkehr
mind. 60 Minuten
Prüfung: Keine

Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG.
Die zulässige Gesamtmasse der Kombination ist auf max. 4.250 kg begrenzt.

BE

Mindestalter: 18
Mindestalter: 17
(begleitendes Fahren BF17)

Ausbildung
Praxis
Prüfung: Praxis

Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG

Zurück zum Seiteninhalt