Mofa | Mindestalter: 15 | Ausbildung: | - einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, |
AM 15 AM | Modellprojekt: 15 Mindestalter: 16 | Ausbildung: | - Zweirädrige Kleinkrafträder (Moped, Mokick) - maximal 45 km/h bbH - Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor |
A1 | Mindestalter: 16 | Ausbildung: | - Leichtkrafträder bis 125 cm³(max. 11KW) |
A2 | Mindestalter: 18 | Ausbildung: | - Krafträder bis 35 KW |
A | Mindestalter: 24 | Ausbildung: | - Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum von mehr als 50 cm³ und bbH von mehr als 45 km/h. |
B | Mindestalter: 18 | Ausbildung: | Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zG |
BF 17 | Mindestalter: 17 (Inkl. kostenlose Einweisung der Begleitpersonen) | Ausbildung: | Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zG |
B 196 Schlüsselzahl für die Führerscheinklasse B | Mindestalter: 25 5 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B | Ausbildung: Theorie Mind. 4x 90 Minuten Theorie Praxis Mind. 5 x 90 Minuten Praxis (auch Überland und Autobahn) | Nach der durchlaufenen Fahrerschulung darf der Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B 196 neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (auch mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 ccm, Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) führen. (Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 für das Innland erworben! Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich) |
B 197 Schlüsselzahl für die Führerscheinklasse B | Mindestalter: 17 bei BF 17 sonst Mindestalter: 18 | Ausbildung: Praxis Mind. 10 x 45 Minuten Praxis als Bestandteil der Ausbildung in der Klasse B Abschluß 15 Min Abschlußfahrt | Die Prüfung wurde auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt und eine praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B
mit Schaltgetriebe wurde absolviert (§ 17a FeV). |
B 96 | Mindestalter: 18 | Ausbildung | Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG. |
BE | Mindestalter: 18 | Ausbildung | Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG |